Woran erkennt man eine gute Google-Ads-Agentur?

Von Mohammad Danyal Shahzad · Aktualisiert am

Eine gute Google-Ads-Agentur lässt sich an prüfbaren Punkten erkennen, nicht an Werbeversprechen: Wer ist laut Google Inhaber des Kontos, welche Zugriffsebene erhalten Sie als Kunde, ist Conversion-Tracking sichtbar eingerichtet, sind die betreuenden Personen aktuell zertifiziert, wie lange bindet der Vertrag, und ist die Gebühr eine offene feste Zahl statt eines Prozentmodells. Garantierte Ergebnisse sind dagegen ein Warnsignal, kein Qualitätsmerkmal.

Wer eine Google-Ads-Agentur sucht, findet online vor allem Meinungen – oft von Agenturen selbst. Dieser Ratgeber trennt deshalb zwei Ebenen: zuerst die Kriterien, die sich direkt an offiziellen Google-Angaben prüfen lassen, danach die rote Flaggen aus deutschen Agentur- und Berater-Quellen, jeweils mit Herkunft gekennzeichnet. Zur reinen Preisfrage gibt es einen eigenen Ratgeber zu Google-Ads-Agentur-Kosten, zum Vergleich mit Freelancern den Ratgeber Agentur oder Freelancer.

Welche Kriterien sind objektiv prüfbar?

Die folgenden sechs Punkte lassen sich nicht behaupten, sondern im Konto oder im Gespräch direkt nachprüfen – belegt ausschließlich mit offiziellen Google-Angaben.

KriteriumWie Sie es prüfenBeleg
KontoeigentumFragen, wer das Konto ursprünglich angelegt hat – laut Google kann ein Kundenkonto nur einen Inhaber habenGoogle Ads-Hilfe: Inhaberschaft von Kundenkonten
ZugriffsebeneIm Konto nachsehen, ob Sie Standard- oder Administratorzugriff haben – nicht nur Nur-E-Mail- oder LesezugriffGoogle Ads-Hilfe: Zugriffsebenen in Google-Ads-Konten, Zugriffsebenen im Verwaltungskonto
Konto-ÜbertragungKlären, wer das Zahlungsverwaltungskonto hält – bei bestehendem Verwaltungskonto muss die bisherige Agentur einen Wechsel mit einleitenGoogle Ads-Hilfe: Kundenkonto an eine andere Agentur übertragen
Conversion-TrackingIm Konto prüfen, ob Conversion-Tracking sichtbar eingerichtet ist, nicht nur behauptet wirdGoogle Ads-Hilfe: Conversion-Tracking, Conversions erfassen
ZertifizierungNach Datum und Gültigkeit der Google-Ads-Zertifizierung fragen – sie gilt jeweils ein JahrGoogle Ads-Hilfe: Google Ads-Zertifizierungen
Partner-/Premium-Partner-StatusFragen, ob das Verwaltungskonto den Status aktuell hält – er hängt an Ausgaben- und Performance-Schwellen, nicht nur an PersonenGoogle Ads-Hilfe: Google Partner oder Premium-Partner werden

Bei der Zugriffsebene unterscheidet Google für ein einzelnes Werbekonto vier Stufen: Nur-E-Mail-Zugriff erlaubt lediglich das Empfangen von Benachrichtigungen und Berichten, Lesezugriff das Ansehen von Kampagnen, Standardzugriff das Bearbeiten, und nur Administratorzugriff erlaubt es, selbst Kontozugriff zu vergeben oder Zugriffsebenen anderer Nutzer zu ändern. Für Verwaltungskonten (MCC) kommt eine fünfte Ebene hinzu, der reine Abrechnungszugriff. Wer als Kunde dauerhaft nur Lesezugriff bekommt, kann laut dieser offiziellen Definition selbst keine Kampagnen bearbeiten und niemandem Kontozugriff einräumen – ein prüfbarer Fakt, kein Werturteil.

Beim Partner-Status gilt: Das registrierte Verwaltungskonto braucht einen Optimierungsfaktor von mindestens 70 Prozent, der täglich geprüft wird, sowie innerhalb von 90 Tagen mindestens 10.000 US-Dollar Werbeausgaben in den verwalteten Konten. Mindestens 50 Prozent der zugewiesenen Account Strategists müssen zertifiziert sein, zusätzlich ist in jedem Produktbereich mit mindestens 500 US-Dollar Kampagnenausgaben in 90 Tagen eine eigene Zertifizierung nötig; Premium-Partner müssen außerdem zu den besten 3 Prozent der teilnehmenden Unternehmen im jeweiligen Land gehören. Diese Schwellen nennt Google – auch auf der deutschsprachigen Hilfeseite – ausdrücklich in US-Dollar, nicht in Euro. Eine einzelne Zertifizierungsprüfung wiederum erfordert mindestens 80 Prozent richtige Antworten in 75 Minuten und ist danach ein Jahr gültig, ist also selbst ein zeitlich befristetes, nachprüfbares Kriterium.

Bei Conversion-Tracking gilt die gleiche Logik: Google positioniert es ausdrücklich als Werkzeug, um jeden Verkauf und jeden Lead einzeln nachzuverfolgen. Ohne sichtbar eingerichtetes Tracking kann weder die Agentur noch der Kunde belegen, ob Verkäufe tatsächlich aus den Anzeigen stammen.

Rote Flaggen bei der Agenturwahl

Die folgenden Warnsignale stammen überwiegend von Agenturen, die im selben Atemzug eigene Leistungen bewerben – hier deshalb ausdrücklich als Eigenaussage gekennzeichnet, nicht als neutraler Marktbefund. Einzige Ausnahme ist Darius Erdt, ein unabhängiger SEO-Berater ohne eigenes Agentur-Paket-Angebot; seine Beobachtungen stammen aus dem SEO-Kontext und sind sinngemäß, nicht wörtlich belegt auf Google-Ads-Agenturen übertragbar.

Was sagt das Gesetz zu Werbeversprechen?

§ 5 Abs. 1 UWG erklärt irreführende geschäftliche Handlungen für unlauter: „Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte." § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG zählt dabei ausdrücklich „von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse" zu den wesentlichen Merkmalen einer Dienstleistung, über die nicht irreführend informiert werden darf: „die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen" (§ 5 UWG, Gesetze im Internet).

Eine Agentur, die einen garantierten Platz 1 oder eine feste Anzahl an Leads als sicheres Ergebnis verspricht, macht damit eine Aussage über genau diese „von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse". Ist diese Aussage unwahr oder zur Täuschung geeignet, kann sie eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 UWG darstellen. Ob das im konkreten Einzelfall tatsächlich zutrifft, ist eine rechtliche Einzelfallfrage und keine pauschale Tatsachenbehauptung – dieser Ratgeber bewertet keinen konkreten Anbieter und ist keine Rechtsberatung. Er ordnet lediglich ein, warum Garantieversprechen aus gesetzlicher Sicht ein Warnsignal sind, unabhängig von den Agentur-Quellen oben.

Was ist mit Zufriedenheitsstudien?

Eine 2023 veröffentlichte Studie von GWA und Innofact zeigt, dass Agentur-Kunden-Beziehungen mehrheitlich positiv bewertet werden: „93 Prozent aller Befragten und 95 Prozent der Auftraggeber bewerteten ihre eigenen Agentur-Kunden-Beziehungen als positiv" – neun Prozentpunkte mehr als bei der vergleichbaren Befragung 2016 (Innofact AG; identisch berichtet bei meedia.de). Die Stichprobe umfasste 335 Personen aus Marketing und Einkauf auf Unternehmensseite sowie 122 Personen aus Agenturen, erhoben über eine Online-Befragung, einen Think-Tank-Workshop sowie ergänzende Experteninterviews.

Wichtig zur Einordnung: Diese Studie bezieht sich auf Werbe- und Kommunikationsagenturen allgemein – nicht spezifisch auf Google-Ads- oder Performance-Marketing-Agenturen. Eine eigene, Google-Ads-spezifische Zufriedenheitsstudie wurde im Rahmen dieser Recherche nicht gefunden. Zur Einordnung gehört auch die Kehrseite: Trotz gestiegener Zufriedenheit sehen laut derselben Studie 68 Prozent der befragten Kunden und 60 Prozent der Agenturen ein gestiegenes Konfliktpotenzial durch mehr Beteiligte, Effizienzdruck und Zeitdruck – dieser Einzelwert war nur bei einer der beiden geprüften Quellen auffindbar.

Fragen, die Sie im Erstgespräch stellen sollten

Jede Frage lässt sich direkt an einem der Kriterien oben festmachen:

  1. Wer wird Inhaber des Google-Ads-Kontos, wenn wir zusammenarbeiten – und wer legt es an?
  2. Welche Zugriffsebene erhalte ich als Kunde: Lese-, Standard- oder Administratorzugriff?
  3. Ist im Konto bereits Conversion-Tracking sichtbar eingerichtet, oder wird es erst aufgebaut?
  4. Seit wann sind die betreuenden Personen für Google Ads zertifiziert, und läuft die Zertifizierung noch?
  5. Hält Ihr Verwaltungskonto aktuell den Google-Partner-Status, und woran lässt sich das nachprüfen?
  6. Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit, verlängert sie sich automatisch, und wie kündige ich?
  7. Ist die Gebühr eine feste, offen genannte Zahl oder ein Prozentmodell auf das Werbebudget?
  8. Werden Tracking-Konten wie Google Analytics, Tag Manager oder Search Console unter meinem eigenen oder unter einem fremden Master-Account angelegt?

Wie wir das handhaben

Digital Marketing Remote ist ein kleines, gründergeführtes Remote-Team – keine große Agentur mit eigenen Abteilungen für jeden Fachbereich. Auf die Kriterien oben angewendet: Das Google-Ads-Konto bleibt im Eigentum des Kunden, wir arbeiten mit Zugriffsrechten statt Kontoübernahme, die Preisliste ist offen einsehbar ab 349 €/Monat ohne Prozentmodell, es gibt keine Einrichtungsgebühr, die Zusammenarbeit ist monatlich kündbar, und Reporting läuft als monatliches PDF. Mehr zum Leistungsumfang steht auf der Seite zur Google-Ads-Betreuung, Hintergrund zum Gründer im Profil. Wer die Kriterien oben am eigenen Fall durchgehen möchte, kann das in einer kostenlosen Projekt-Analyse oder einem Konto-Audit tun.

Häufige Fragen

Ist ein fehlendes Google-Partner-Badge automatisch ein schlechtes Zeichen? Nicht zwingend. Das Badge hängt an Ausgaben- und Performance-Schwellen des Verwaltungskontos – unter anderem mindestens 10.000 US-Dollar Werbeausgaben je 90 Tage in den verwalteten Konten –, nicht nur an der Qualifikation einzelner Personen. Ein kleiner Anbieter mit wenigen, kleinen Kundenkonten kann diese Schwelle unabhängig von der fachlichen Qualität verfehlen. Eine offizielle Google-Aussage, die das Badge ausdrücklich als Auswahlkriterium für Werbetreibende beschreibt, wurde in dieser Recherche nicht gefunden – das ist unsere eigene Einordnung der Fakten, kein Google-Zitat.

Warum gilt ein garantiertes Top-Ranking als Warnsignal? Weil ein solches Versprechen eine Aussage über „von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse" im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG ist – und irreführende Angaben dazu nach § 5 Abs. 1 UWG unlauter sein können. Mehrere deutsche Agentur- und Berater-Quellen nennen genau solche Garantieversprechen unabhängig voneinander als typisches Warnsignal.

Wer ist Inhaber des Kontos, wenn ich mit einer Agentur arbeite? Laut Google kann ein Kundenkonto nur einen Inhaber haben. Wer das Konto erstellt – etwa die Agentur –, wird automatisch dessen Inhaber, nicht automatisch der Werbetreibende selbst. Wird dagegen ein bereits bestehendes Konto nur mit einem Verwaltungskonto verknüpft, bleibt die Inhaberschaft beim ursprünglichen Kontoinhaber, der die Verknüpfung jederzeit aufheben kann.

Gilt die GWA/Innofact-Studie auch speziell für Google-Ads-Agenturen? Nein. Die Studie erfasst Werbe- und Kommunikationsagenturen allgemein, nicht gesondert Google-Ads- oder Performance-Marketing-Agenturen. Die 93-/95-Prozent-Zufriedenheitswerte sind als allgemeiner Branchenbefund zu lesen, nicht als Google-Ads-spezifische Kennzahl.

Was mache ich, wenn eine Agentur mir nur Lesezugriff auf Tracking-Konten gibt? Laut den offiziellen Google-Zugriffsebenen erlaubt Lesezugriff nur das Ansehen, nicht das Bearbeiten oder Verwalten von Kampagnen und Konten. Der unabhängige SEO-Berater Darius Erdt beschreibt zudem die Praxis, Tracking-Konten über eigene Master-Accounts anzulegen und bei Vertragsende den Zugriff zu entziehen. Praktisch bedeutet das: Vor Vertragsbeginn nach Standard- oder Administratorzugriff auf allen relevanten Konten fragen, nicht erst bei der Kündigung.


Alle Zahlen und Zitate wurden am 05.08.2026 auf den jeweiligen Quellseiten erhoben und können sich seither geändert haben. Werbeseiten von Agenturen sind entsprechend als Eigenaussage gekennzeichnet. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

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Mohammad Danyal Shahzad

Gründer, Digital Marketing Remote

Danyal betreut seit 2022 Google-Ads- und Meta-Ads-Kampagnen — 72 Projekte in 15 Ländern mit über 1,7 Mio. € nachweisbar generiertem Umsatz. LinkedIn