Google-Ads-Rechnung und Umsatzsteuer — warum keine USt. ausgewiesen ist
Der Klassiker in der Buchhaltung: Die Google-Ads-Rechnung liegt vor, aber es ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen — und die Suche nach einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer führt in Foren im Kreis. Dieser Ratgeber sammelt, was Google dazu selbst dokumentiert, und sagt klar, wo unsere Zuständigkeit endet.
Wichtig vorweg: Wir sind eine Marketing-Agentur, keine Steuerberatung. Dieser Text gibt Googles Dokumentation wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für Ihre konkrete Behandlung ist Ihr Steuerberater oder Ihr Finanzamt zuständig — genau darauf verweist auch Google.
Warum keine Umsatzsteuer auf der Rechnung steht
Der Ausgangspunkt ist, wer Ihnen die Leistung überhaupt in Rechnung stellt: "Ihr Konto wird von Google Ireland Ltd. betreut." (Google Ads-Hilfe)
Das ist der Grund, warum die Rechnung anders aussieht als die eines deutschen Dienstleisters. Google selbst sagt zur Konsequenz nicht, was Sie tun müssen, sondern verweist weiter: "Erkundigen Sie sich beim für Sie zuständigen Finanzamt, ob Sie verpflichtet sind, die Umsatzsteuer in Ihrem Land selbst zu veranlagen." (Google Ads-Hilfe)
Und unmissverständlich zur eigenen Rolle: "Google kann dazu keine Beratung anbieten." (Google Ads-Hilfe)
Wenn eine Agentur Ihnen an dieser Stelle eine verbindliche Auskunft gibt, sollten Sie skeptisch werden — die geben nicht einmal Google und wir.
Welche Dokumente Sie tatsächlich bekommen
Nicht jedes Land bekommt dieselben Belege. Für Ihr Land beschreibt Google es so: "In Ihrem Land stellt Google monatliche Kontoauszüge bereit. In diesen Dokumenten finden Sie eine Zusammenfassung der Abrechnungsaktivitäten für den darin angegebenen Zeitraum." (Google Ads-Hilfe)
Wer auf einen Brief oder eine E-Mail wartet, wartet vergeblich: "In den meisten Ländern werden bestimmte Dokumente wie Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer, Kontoauszüge oder Zahlungsbelege in Verbindung mit Google Ads nicht per Post oder E-Mail gesendet." (Google Ads-Hilfe)
Eine Ausnahme nennt Google für die Zahlungsart mit Kreditrahmen: "Google verschickt für automatische oder manuelle Zahlungen keine Kontoauszüge per Post oder E-Mail, es sei denn, Sie verwenden die Zahlungseinstellung „Monatliche Rechnungsstellung" (Kreditrahmenfreigabe)." (Google Ads-Hilfe)
Wo die Dokumente liegen
Im Konto, nicht im Postfach: "Klicken Sie im Menü Abrechnung auf Dokumente." (Google Ads-Hilfe)
| Sie suchen | Wo |
|---|---|
| Monatliche Kontoauszüge | Abrechnung → Dokumente |
| Zahlungsbelege | Abrechnung → Dokumente |
| Zugestellte Rechnungen per E-Mail | Nur bei monatlicher Rechnungsstellung (Kreditrahmen) |
Für den Zugriff auf diese Dokumente braucht die zuständige Person mindestens die Zugriffsebene Abrechnung — siehe Zugriffsebenen und Kontoübertragung.
Die drei Fragen für Ihren Steuerberater
Statt Halbwissen aus Foren: Nehmen Sie diese drei Punkte mit ins Gespräch.
- Wie sind die Leistungen von Google Ireland Ltd. in unserer Umsatzsteuervoranmeldung zu behandeln?
- Ist unsere USt-IdNr. im Google-Zahlungsprofil korrekt hinterlegt — und stimmt sie mit der Firmierung überein?
- Welche der bereitgestellten Dokumente reichen der Buchhaltung als Beleg?
Was das für Ihre Agenturrechnung bedeutet
Zwei getrennte Beträge, zwei getrennte Rechnungen: das Werbebudget geht direkt an Google, die Managementgebühr an die Agentur. Bei uns läuft das Budget über Ihr eigenes Werbekonto, ohne Aufschlag — die Gebühr steht offen auf der Preisübersicht. Wer Ihnen Budget und Gebühr in einer Summe berechnet, macht die steuerliche Zuordnung für Sie unnötig kompliziert; woran Sie das erkennen, steht im Ratgeber zur Agenturauswahl und im Vergleich Prozent vs. Festpreis.